Fahrbahnhinien: Bei Unkenntnis droht Geldbuße
Wer mit dem Auto in die Niederlande fährt,
sollte sich vor Reiseantritt ge-
nau über die Bedeutung der
neuen unterschiedlichen
Fahrbahnmarkierungen infor-
mieren, die das Tempolimit
anzeigen. Wer gegen das Ge-
schwindigkeitsmaximum ver-
stößt, riskiert eine saftige
Geldbuße.
Pkw, Motorräder, Wohnmo-
bile und Gespanne bis 3,5 Ton-
nen dürfen außerhalb ge-
schlossener Ortschaften
grundsätzlich nicht schneller
als 80 km/h fahren. Gekenn-
zeichnet sind diese Straßen
mit einer durchgehenden oder
unterbrochenen weißen Linie.
Auf Schnellstraßen mit grü-
nem Mittelstreifen, der von
durchgehenden oder unter-
brochenen weißen Streifen
eingerahmt ist, dürfen Motor-
räder und Fahrzeuge bis 3,5
Tonnen maximal Tempo 100
fahren. Für Fahrzeuge über 3,5
Tonnen gilt hier 80, für Ge-
spanne 90 km/h. Eine durch-
gezogene weiße Mittelliniebe-
deutet generelles Überholver-
bot. Sind zwei parallele Mittel-
linien angebracht, heißt das,
den Abstand zum Gegenver-
kehr vergrößern.
Neu ist, dass es in Zukunft
auch Straßen ohne Mittellinie
geben wird. Die sind auch für
den Fahrradverkehr freigege-
ben. Dann muss vorsichtig
und höchstens Tempo 60 ge-
fahren werden.